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Absprachen über Qualität einer Sache

Das schweizerische Kartellrecht ist darauf ausgerichtet, den Wettbewerb in der Wirtschaft zu fördern und die Marktmacht von Unternehmen zu beschränken, um den Verbraucherschutz und die Chancengleichheit zu gewährleisten. Preisabsprachen sind eine der bedeutendsten Verletzungen des Kartellrechts in der Schweiz, da sie den fairen Wettbewerb behindern und die Preise für Verbraucher unnötig erhöhen.

Preisabsprachen, die unter das schweizerische Kartellrecht fallen, können folgende Formen annehmen:

Horizontale Preisabsprachen: Dies sind Absprachen zwischen Wettbewerbern auf derselben Wertschöpfungsstufe, bei denen sie Preise, Rabatte oder sonstige Handelsbedingungen miteinander vereinbaren.

Vertikale Preisabsprachen: Hierbei handelt es sich um Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen, wie zum Beispiel zwischen Herstellern und Händlern, die den Preis, zu dem ein Produkt an den Endverbraucher verkauft wird, beeinflussen.

Preismissbrauch: Dies bezieht sich auf Situationen, in denen ein marktbeherrschendes Unternehmen überhöhte Preise verlangt, die den Wettbewerb behindern.

Die WEKO ist befugt, Untersuchungen und Durchsuchungen durchzuführen, um Verstösse gegen das Kartellrecht zu ermitteln. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, mit der WEKO zu kooperieren und alle relevanten Informationen bereitzustellen.

Während Preisabsprachen in der Lehre und Rechtsprechung umfangreich behandelt wurden, sieht es bei Absprachen über die Qualität einer Sache anders aus. Im Jahr 2018 kam der Vorwurf auf, dass führende deutsche Automobilhersteller sich über die Grösse der verbauten AdBlue Tanks abgesprochen hätten.

Unternehmen dürfen sich in der Regel über die Qualität einer Sache austauschen und Informationen dazu teilen, solange dies nicht dazu führt, dass der Wettbewerb in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Wenn der Informationsaustausch dazu führt, dass Wettbewerber Preise festlegen oder den Marktzugang beschränken, kann dies als kartellrechtlich unzulässige Praxis angesehen werden.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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