Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Betriebsreglement, Ausländerrecht, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Unsere ausgewiesenen Spezialisten bieten unseren Klienten Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Erarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen, Bonusvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Vergütung von Führungskräften, nachvertraglichen Konkurrenzverboten, Datenschutz bis zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch in Bezug auf die Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie.
Vergütung von Führungskräften
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Fokus
Fristlose Kündigung nach Art. 337 OR
Gemäss Art. 337 Abs. 1 OR kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund auflösen. In der Praxis sind jedoch meist Arbeitnehmer von einer fristlosen Entlassung betroffen, weshalb der folgende Beitrag deren Perspektive in den Fokus stellt.
Als wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 1 OR wird gemäss Abs. 2 jeder Umstand subsumiert, der dazu führt, das dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird gemäss Art. 337 Abs. 3 OR vom zuständigen Gericht nach seinem Ermessen bestimmt, wobei keinesfalls die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung anerkannt werden darf.
Whistleblowing im Spannungsverhältnis: Beispiele aus der Rechtsprechung / Externe Whistleblowing-Stelle
Whistleblowing führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den rechtlichen Pflichten von Arbeitnehmern und den übergeordneten gesellschaftlichen Interessen. Einerseits müssen Arbeitnehmer ihre Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber wahren, andererseits kann die Aufdeckung von Missständen ein öffentliches Interesse darstellen, das über die vertraglichen Pflichten hinausgeht. Der Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen dieses Konflikts und stellt anhand von Gerichtsurteilen dar, wie die Schweizer Rechtsprechung diese Thematik behandelt. Dabei wird betont, dass Arbeitnehmer zunächst interne Meldewege nutzen müssen, bevor sie externe Stellen oder die Öffentlichkeit informieren. Der Artikel schliesst mit einer Empfehlung für Unternehmen, klare externe Anlaufstellen zu definieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Reputationen zu schützen.
Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“
Künstliche Intelligenz wird zunehmend auch im Arbeitsalltag eingesetzt, sei es, um Texte mit ChatGPT zu erstellen, Abläufe zu optimieren oder die Leistungserbringung zu überwachen resp. zu steuern. Der Einsatz künstlicher Intelligenz betrifft einerseits den Bereich der Arbeitnehmenden, die sie zur Herstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen können.