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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Betriebsreglement, Ausländerrecht, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Unsere ausgewiesenen Spezialisten bieten unseren Klienten Beratung und Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, von der Erarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen, Bonusvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Vergütung von Führungskräften, nachvertraglichen Konkurrenzverboten, Datenschutz bis zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auch in Bezug auf die Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie.

Vergütung von Führungskräften

Eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung ist eine wichtige Voraussetzung zur Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter und Führungskräfte und zur langfristigen Bindung an ein Unternehmen. Wir beraten Sie bei der Redaktion von Mandats- und Arbeitsverträgen sowie der Strukturierung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und von Vergütungspaketen für die Führungskräfte ihres Unternehmens (Kader- und Geschäftsleitungsmitglieder, Verwaltungsräte). Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Vergütungsmodellen für Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte mit den Gesellschaftsstatuten und den Vorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV), im Zusammenhang mit erforderlichen Genehmigung von Vergütungsmodellen durch die Generalversammlung sowie Offenlegungsfragen in diesem Zusammenhang.

Arbeitsbewilligungen

Wir unterstützen Sie in Bezug auf Arbeitsbewilligungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Unternehmen in der Schweiz oder beim Zuzug von Arbeitnehmern aus dem Ausland in die Schweiz. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie diesbezüglich in Verfahren vor Behörden.

Ihre Experten

Patrick Stach

Senior Partner

Michael Kummer

Senior Partner

Sheila Stach

Junior Associate

Felix Imbach

Junior Associate

Reto Kuoni

Junior Associate

Fokus

Fristlose Kündigung nach Art. 337 OR

Gemäss Art. 337 Abs. 1 OR kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund auflösen. In der Praxis sind jedoch meist Arbeitnehmer von einer fristlosen Entlassung betroffen, weshalb der folgende Beitrag deren Perspektive in den Fokus stellt.

Als wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 1 OR wird gemäss Abs. 2 jeder Umstand subsumiert, der dazu führt, das dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird gemäss Art. 337 Abs. 3 OR vom zuständigen Gericht nach seinem Ermessen bestimmt, wobei keinesfalls die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung anerkannt werden darf.

Whistleblowing im Spannungsverhältnis: Beispiele aus der Rechtsprechung / Externe Whistleblowing-Stelle

Whistleblowing führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen den rechtlichen Pflichten von Arbeitnehmern und den übergeordneten gesellschaftlichen Interessen. Einerseits müssen Arbeitnehmer ihre Treue- und Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber wahren, andererseits kann die Aufdeckung von Missständen ein öffentliches Interesse darstellen, das über die vertraglichen Pflichten hinausgeht. Der Artikel untersucht die rechtlichen Grundlagen dieses Konflikts und stellt anhand von Gerichtsurteilen dar, wie die Schweizer Rechtsprechung diese Thematik behandelt. Dabei wird betont, dass Arbeitnehmer zunächst interne Meldewege nutzen müssen, bevor sie externe Stellen oder die Öffentlichkeit informieren. Der Artikel schliesst mit einer Empfehlung für Unternehmen, klare externe Anlaufstellen zu definieren, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Reputationen zu schützen.