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Bearbeitung von Personendaten durch ChatGPT

Globale Datenschutzdebatten nehmen zu. Insbesondere aufgrund der weitreichenden Fähigkeiten von KI-Technologien wie ChatGPT stellen sich verschiedenste rechtliche Fragen. Eine davon ist, ob ChatGPT aus datenschutzrechtlicher Sichtzur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden «darf». Genannte Technologien haben in einigen Regionen, darunter Italien, zu interimistischen Verboten geführt und legen die Frage nahe, wie wir den Umgang mit sensiblen Daten in der Ära der Künstlichen Intelligenz regeln sollen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) der Schweiz hebt hervor, dass ein bewusster und informierter Umgang mit diesen innovativen Technologien von entscheidender Bedeutung ist.

Er mahnt Nutzerinnen und Nutzer zur Vorsicht und empfiehlt, vor der Eingabe oder dem Hochladen von Informationen klarzustellen, wie diese verarbeitet werden könnten. Auch betont er, dass Firmen, die solche Technologien einsetzen, gewährleisten müssen, dass sie alle Datenschutzbestimmungen beachten. Dies beinhaltet eine deutliche und transparente Kommunikation darüber, wie, warum und welche Daten verarbeitet werden.

In der Zwischenzeit bleibt die rechtliche Perspektive der Schweiz auf KI-Anwendungen wie ChatGPT vergleichsweise liberal. Unseres Erachtens, besteht zurzeit keine rechtliche Grundlage für ein umfassendes Verbot solcher Technologien in der Schweiz, auch nicht im Lichte der neuen Datenschutzgesetzgebung.

Die Entscheidung Italiens könnte jedoch prägend für die Datenschutzlandschaft Europas sein. Während das Datenschutzrecht der Schweiz offen gestaltet ist, könnten die restriktiveren Regelungen in der EU zu weitreichenden Diskussionen und eventuell zu strengeren Datenschutzmaßnahmen in anderen Ländern führen. Es ist ersichtlich, dass die Thematik der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI in naher Zukunft verstärkt im Fokus rechtlicher und ethischer Erörterungen stehen wird. In der Schweiz wird wohl weiterhin der Schwerpunkt auf Sensibilisierung, Transparenz und verantwortungsbewusster Nutzung liegen, während anderswo strengere Regularien zum Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung eingeführt werden könnten.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
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