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Grundlagen und ausgewählte Fragen des Kunstrechts

Kunst entzieht sich einer festen Definition, es gibt weder einen kunsttheoretisch noch juristisch allgemein akzeptierten Kunstbegriff. Daher existiert auch kein fester «Kanon» des Kunstrechts (wie z.B. beim Vertrags- oder Familienrecht). Selbst die Bezeichnungen variieren, so wird z.B. auch von «Kunst und Recht» gesprochen. Immerhin scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass es sich beim Kunstrecht (art law, droit de l’art) an sich um eine Querschnittsmaterie handelt und nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Hingegen lässt sich beobachten, dass gewisse Zweige des Kunstrechts (z.B. Kulturgütertransfer, Kulturförderung) sich verselbständigen.

In diesem sehr umfangreichen Beitrag führt Prof. Dr. Müller-Chen nicht nur in den Begriff des Kunstrechts ein, sondern behandelt auch Themen rund um die juristische Behandlung von Kunst oder geht auf den illegalen Kunstmarkt ein.

Denn ganzen Beitrag finden Sie hier: 

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