Immaterialgüterrecht
Urheberrecht, Marken, Patente, Know-how, Werbung, Medien, Design
Know-how und Innovation sind die Grundsteine wirtschaftlichen Erfolgs. Wir helfen Ihnen dabei, den Wert Ihrer Entwicklungen, Schöpfungen, Marken oder Designs in einem internationalen Umfeld zu schützen und wirtschaftlich zu nutzen. Wir unterstützen Sie in Prozessen, Verfahren und bei Transaktionen in allen Bereichen des Immaterialgüterrechts.
Strategie- und Transaktionsberatung in IP und IT
Wir beraten unsere Klienten bezüglich IP-Strategien und sämtlicher immaterialgüterrechtlicher Themen im transaktionalen Umfeld. Zudem unterstützen wir sie beim Strukturieren, Verhandeln und Dokumentieren von Transaktionen über Immaterialgüterrechte. Dazu gehören insbesondere:
- Entwickeln und Durchsetzen von Strategien zur Absicherung von Geschäftsmodellen mithilfe von Patenten, Marken, Industriedesigns, Urheberrechten und regulatorischen Instrumenten
- Übertragen und Lizenzieren von Immaterialgüterrechten
- Franchising, Sponsoring, Aufbau und Umsetzung von Vertriebssystemen
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen
- immaterialgüterrechtliche Aspekte in M&A- und Kapitalmarkttransaktionen
- immaterialgüterrechtliche Due-Diligience-Prüfungen und Audits aller Art
Vertretung vor Gericht und Behörden
Wir vertreten Klienten vor Gerichten und Behörden in Verfahren mit Immaterialgüterrechtsbezug. Unsere Kernkompetenzen beinhalten:
- Streitigkeiten über die Gültigkeit und Durchsetzung von Patenten, Marken, Industriedesigns, Urheberrechten, Software und Geschäftsgeheimnissen
- Streitigkeiten über IT-Angelegenheiten (z. B. Rechte an Software, Softwareentwicklung und -vertrieb, Nutzung von Open-Source-Produkten, Integrationsprojekte oder Outsourcing)
- Streitigkeiten über Lizenzierung und Technologietransfer in den Branchen Pharma, Life ?Sciences, Gesundheitswesen, IT, Energie, Autoidustrie, Automation und Robotik
- Streitigkeiten über Rechte an Grossveranstaltungen und Sponsoring, insbesondere im Sport
- Streitigkeiten über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Unterstützung in Verfahren vor Registrierungsbehörden (Institut für Geistiges Eigentum, IGE) und Regulierungsbehörden (BAKOM, ComCom, Swissmedic, Bundesamt für Gesundheit, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter) sowie – mit Hilfe unserer Korrespondenzkanzleien – vor entsprechenden ausländischen Behörden
Ihre Experten
Fokus
Urheberrechtsrevision
Unsere Gesellschaft und unser Umfeld ist aufgrund des Internets, der Digitalisierung und der Globalisierung ständig einem Wandel ausgesetzt. Dazu gehören auch das Recht und die Gesetze. Diese müssen an die veränderten Umstände angepasst werden. Davon nicht ausgenommen ist das Urheberrecht. Aufgrund von technologischen Fortschritten im Bereich der Digitalisierung wurde immer klarer, dass das Urheberrecht modernisiert werden muss. Zu diesem Schluss kam das Parlament am 27. September 2019. Der darauffolgende Gesetzesentwurf ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten.
Änderung des Kollektivanlagegesetzes
Der Schweizer Fondsstandort darf in den Bereichen Asset Management und Vertrieb als grosser und ernstzunehmender Konkurrent für andere Länder bezeichnet werden. Als Produktionsstandort für Investment Produkte ist die Schweiz, im Vergleich mit anderen Ländern eher unbedeutend. Dies liegt hauptsächlich am fehlenden EU-Marktzutritt und am Schweizer Steuerrecht in Verbindung mit der Verrechnungs- und Stempelsteuer. Dazu kommt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland oft attraktiver sind als die in der Schweiz. Dieser Problematik hat sich der Bundesrat gestellt und hat nun am 19. August 2020 eine Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagegesetzes verabschiedet.
Grundlagen und ausgewählte Fragen des Kunstrechts
Kunst entzieht sich einer festen Definition, es gibt weder einen kunsttheoretisch noch juristisch allgemein akzeptierten Kunstbegriff. Daher existiert auch kein fester «Kanon» des Kunstrechts (wie z.B. beim Vertrags- oder Familienrecht). Selbst die Bezeichnungen variieren, so wird z.B. auch von «Kunst und Recht» gesprochen. Immerhin scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass es sich beim Kunstrecht (art law, droit de l’art) an sich um eine Querschnittsmaterie handelt und nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Hingegen lässt sich beobachten, dass gewisse Zweige des Kunstrechts (z.B. Kulturgütertransfer, Kulturförderung) sich verselbständigen.