Stach Rechtsanwälte Logo

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Was das EU-Omnibus-Paket für Schweizer KMU bedeutet

Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union das sogenannte Omnibus-I-Paket formell verabschiedet. Damit vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur in der Nachhaltigkeitsberichterstattung; mit Folgen über die EU-Grenzen hinaus. Im Kern geht es um die Pflicht von Unternehmen, jährlich über ihre Auswirkungen und Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung zu berichten – kurz ESG-Berichterstattung. Für Schweizer KMU stellen sich nun konkrete Fragen: Was gilt bereits heute in der Schweiz? Was hatte der Bund geplant? Und was ändert sich jetzt effektiv?

Von der NFRD zur CSRD: Ein kurzer Rückblick

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in Europa eine lange Entwicklungslinie. 2014 schuf die EU mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erstmals verbindliche Mindestanforderungen, die jedoch nur grosse börsennotierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden erfassten. 2022 folgte die deutlich ambitioniertere Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Kernelement des Europäischen Grünen Deals: Sie sollte Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden schrittweise zur Berichterstattung verpflichten und zwar auch Drittstaatenunternehmen wie Schweizer Firmen mit EU-Tochtergesellschaften oder EU-Umsatz. Die CSRD führte zudem die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein: Unternehmen müssen nicht nur über Nachhaltigkeitsrisiken für ihr Geschäft berichten, sondern auch über die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt.

Was in der Schweiz heute schon gilt

Die Schweiz hat ihren eigenen Regulierungsrahmen, der von der EU-Entwicklung beeinflusst wurde. Seit 2022 gelten die Art. 964a ff. OR: Schweizerische Publikumsgesellschaften (kotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen) ab 500 Mitarbeitenden müssen jährlich über nichtfinanzielle Belange berichten, darunter Umwelt, Soziales, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Seit dem 1. Januar 2024 gilt ergänzend die Verordnung über die Klimaberichterstattung, die für grosse Unternehmen TCFD-konforme Angaben zu Klimarisiken vorschreibt.

Für die grosse Mehrheit der Schweizer KMU gilt bisher: keine gesetzliche Berichtspflicht.

Was der Bundesrat geplant hatte

Da die CSRD auch Schweizer Konzerne mit EU-Präsenz direkt erfasst, leitete der Bundesrat im Juni 2024 eine Vernehmlassung ein. Der Schwellenwert sollte auf 250 Vollzeitstellen gesenkt werden. Gemäss erläuterndem Bericht hätten so rund 3’500 Unternehmen neu der Berichtspflicht unterstanden – verglichen mit heute rund 200. Geplant waren auch eine externe Revisionspflicht und erweiterte Offenlegungen.

Die Vernehmlassung endete im Oktober 2024. Bereits vor dem abschliessenden EU-Entscheid zeichnete sich in Brüssel eine Trendwende ab: Im November 2024 rief der Europäische Rat mit der Budapester Erklärung eine «Simplification Revolution» zum Bürokratieabbau aus. Der Bundesrat reagierte und sistierte am 25. Juni 2025 sowohl die OR-Revision als auch die Anpassung der TCFD-Verordnung. Er will spätestens im Frühjahr 2026 über das weitere Vorgehen entscheiden.

Was das Omnibus-I-Paket konkret ändert

Mit dem Ratsbeschluss vom 24. Februar 2026 ist der EU-Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die zentralen Neuerungen im Überblick:

Erhöhte Schwellenwerte: Die CSRD gilt künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Damit fallen europaweit rund 80-90 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen heraus. Kotierte KMU werden vollständig befreit.

Schutz entlang der Lieferkette («Value Chain Cap»):Berichtspflichtige EU-Grossunternehmen dürfen von Lieferanten mit weniger als 1’000 Mitarbeitenden keine Angaben mehr einfordern, die über den freiwilligen VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) hinausgehen. Zulieferer können weitergehende Anfragen verweigern. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob der Zulieferer in der EU oder in der Schweiz ansässig ist.

Für Schweizer Drittstaatenunternehmen gelten neu kumulativ folgende Voraussetzungen: konsolidierter EU-Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro beim Mutterunternehmen und eine EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro. Erstmals berichtspflichtig wären diese Unternehmen 2029, für das Geschäftsjahr 2028.

Was bedeutet das konkret für Schweizer KMU?

Das Omnibus-I-Paket entfaltet in der Schweiz keine direkte Geltung, wirkt jedoch mittelbar – einerseits durch regulatorischen Anpassungsdruck im Verhältnis zur EU, andererseits durch eine faktische Entlastung von Zulieferern gegenüber ihren EU-Kunden.

Für KMU ohne relevante EU-Präsenz bleibt die Lage vorerst unverändert. Die geltenden OR-Pflichten für Publikumsgesellschaften (Art. 964a ff. OR) gelten weiter und eine Ausweitung auf breitere Kreise ist vorerst aufgeschoben. Wie lange, wird der Bundesrat noch bekanntgeben müssen.

Für KMU als Zulieferer von EU-Grossunternehmen bringt das Omnibus-Paket mit sinkenden Datenanfragen kurzfristig spürbare Entlastung. Dennoch gilt: Kunden, Banken und Investoren fragen Nachhaltigkeitsinformationen oft auch jenseits gesetzlicher Pflichten ein. Wer diese Anfragen effizient beantworten will, sollte den VSME-Standard ernsthaft prüfen. Er bietet einen standardisierten, KMU-tauglichen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird von der EU-Kommission ausdrücklich empfohlen.

Für KMU mit EU-Tochtergesellschaft oder EU-Börsennotierung empfiehlt sich eine Überprüfung. Wer darunter fällt, hat möglicherweise laufende Berichtsvorbereitungen, die nicht mehr zwingend nötig sind, aber dennoch betrieblich wertvoll bleiben können.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

Fokus

Wer Absenzen früh klärt, senkt Kosten und schafft Vertrauen

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Was das EU-Omnibus-Paket für Schweizer KMU bedeutet

Bauhandwerkerpfandrecht: Teil-Revision per 1. Januar 2026

Alle Fokusbeiträge