Bevor mit der Gründung eines Unternehmens begonnen wird, sollte die Geschäftsidee sorgfältig geprüft und ein fundierter Businessplan erstellt werden. Ein solcher Plan ermöglicht es, die Wirtschaftlichkeit und Tragfähigkeit der Idee zu analysieren. Gleichzeitig dient er als Grundlage, um potenzielle Investoren oder Kreditgeber zu überzeugen. Ein weiterer wichtiger Aspekt in dieser Phase ist die Sicherstellung der Finanzierung. Es ist essenziell, ausreichend Mittel für die Gründung sowie den laufenden Betrieb des Unternehmens einzuplanen und zu sichern.
Die Wahl der geeigneten Rechtsform ist ein zentraler Schritt bei der Unternehmensgründung, da sie die Haftung, steuerliche Aspekte sowie den Verwaltungsaufwand massgeblich beeinflusst. In der Schweiz wählen viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig eine der folgenden drei Rechtsformen: die Einzelfirma, die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Einzelfirma: Diese Rechtsform eignet sich für Einzelpersonen, die allein ein Unternehmen führen und für deren Verbindlichkeiten persönlich haften. Die Einzelfirma erfordert keinen festen Kapitalaufwand, und eine Eintragung im Handelsregister ist nur ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 erforderlich. Die Haftung ist unbegrenzt, das bedeutet, dass das private Vermögen des Inhabers für geschäftliche Verbindlichkeiten herangezogen werden kann. Die Gründerin oder der Gründer ist zudem selbstständig erwerbend und muss sich eigenverantwortlich um die soziale Absicherung kümmern. Eine Doppelbesteuerung wird vermieden. Der Name der Firma muss den Namen des Inhabers beinhalten, Zusatzbezeichnungen sind jedoch möglich. Die Buchhaltungspflichten variieren je nach Umsatzhöhe; ab CHF 500’000 muss die Buchhaltung nach den Regeln des Obligationenrechts geführt werden.
Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist besonders geeignet für Unternehmen, die Haftungsrisiken begrenzen und Investoren ansprechen wollen. Sie kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Ein Mindestkapital von CHF 100’000 muss eingebracht werden, wobei mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden müssen. Das Kapital kann in bar oder als Sacheinlagen (z.B. Immobilien, Maschinen) eingebracht werden. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, das bedeutet, dass die Gesellschafter nur das von ihnen eingebrachte Kapital riskieren. Die Gründung einer AG ist administrativ komplexer als die einer Einzelfirma und erfordert Schritte wie die Eröffnung eines Sperrkontos für das Kapital, die öffentliche Beurkundung der Statuten, die Wahl eines Verwaltungsrats und die Eintragung ins Handelsregister. Erst nach der Eintragung kann das Unternehmen operativ tätig werden. Der Name der AG muss den Zusatz «AG» tragen und darf nicht rein beschreibend sein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, da sie eine beschränkte Haftung für die Gesellschafter bietet und das benötigte Stammkapital mit CHF 20’000 niedriger als bei der AG ist. Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Das Stammkapital muss vor der Eintragung vollständig eingezahlt werden, und wie bei der AG erfolgt dies auf einem Sperrkonto. Auch die Gründung muss öffentlich beurkundet werden, und die Statuten der Gesellschaft müssen festgelegt werden. In der GmbH müssen mindestens ein Geschäftsführer und eine Revisionsstelle benannt werden. Der Geschäftsführer muss nicht zwingend Gesellschafter sein, aber muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die GmbH eignet sich besonders für Gründer, die die Haftung begrenzen möchten, jedoch mit geringeren administrativen Anforderungen im Vergleich zur AG.
Jede dieser Rechtsformen bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile, die in Abhängigkeit von der Haftungsbereitschaft, den geplanten Investitionen und dem Unternehmenswachstum berücksichtigt werden sollten. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Wahl der geeigneten Rechtsform und die Gründung Ihres Unternehmens.