Mit der Überarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) per 25. Mai 2018 wurde das Datenschutzniveau in der EU erheblich erhöht. Im Sinne der Sicherstellung ebenbürtiger Datensicherheit in der Schweiz, wurde das Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Datenschutzverordnung (DSV) per 1. September 2023 revidiert. Die Neuerungen in der EU-Gesetzgebung dienten als Anstoss, ohne diese gänzlich zu übernehmen.
Die Revision geht mit einigen Veränderungen bisheriger Regelungen einher. Unter anderem sind nur noch die Daten von privaten Personen betroffen, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch, und die Informationspflicht wird ausgeweitet. Hervorzuheben ist auch die Implementierung der Grundsätze «privacy by design» und «privacy by default». Wie der Name schon sagt («Datenschutz durch Technikgestaltung» und «Datenschutz durch Voreinstellung») soll der Entwickler die Datensicherheit einerseits von sich aus gewährleisten und andererseits die Datensicherheit in die Struktur der Produkte oder der Dienstleistungen einbauen. So soll sichergestellt werden, dass die dem DSG unterstellte Personen nicht nur mit einem Papierwerk (der Datenschutzerklärung) von ihren Pflichten befreien können. Dennoch hat die Datenschutzerklärung nach wie vor eine bedeutende Stellung, weil sie den Konsumenten über die Art der Datenbearbeitung durch das Unternehmen, die gesammelten Daten sowie über seine Rechte in Bezug auf den Datenschutz aufklären soll.
Wichtig ist zu beachten, dass das revidierte DSG per 1. September 2023 final in Kraft getreten ist. Es besteht keine Übergangsfrist. Dies bedeutet, dass eine Verletzung der neuen Bestimmungen bereits jetzt sanktioniert wird. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können die verantwortlichen Personen zudem strafrechtlich verfolgt werden und mit einer Busse von bis zu CHF 250’000.- bestraft werden. Im Unterschied zur DSGVO werden primär nicht die Unternehmen an sich, sondern die handelnden verantwortlichen Personen zur Verantwortung gezogen. Aus dieser Hinsicht empfiehlt sich eine möglichst rasche Umsetzung der neuen Bestimmungen.
Falls Sie eine Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung benötigen oder Hilfe bei der Umstellung wünschen, stehen wir Ihnen mit unseren bereits gewonnenen Erfahrungen mit dem revidierten DSG gerne zur Verfügung.