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Spac in der Schweiz

Special Purpose Acquisition Companies oder SPACs sind börsenkotierte Mantelgesellschaften, mit dem Zweck sich an aufsteigenden, nicht börsenkotierten Gesellschaften zu beteiligen und somit den akquirierten Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Anstelle eines IPOs der akquirierten Gesellschaft wird die Mantelgesellschaft an der Börse kotiert, wo Investoren Kapital einschiessen. In der Regel ist bei der Kotierung noch nicht bekannt, welches Unternehmen gekauft werden soll. Der Zweck der SPAC kann einen festen Zeitraum, in dem nach potentiellen Investments gesucht wird, und die Branche der künftig zu erwerbenden Gesellschaft festlegen. Wird innerhalb des festgesetzten Zeitrahmens keine passende Gesellschaft zur Übernahme gefunden, wird die SPAC liquidiert und die Investoren erhalten den Grossteil Ihres Investments wieder zurück. Wird eine geeignete Gesellschaft gefunden, integriert man diese in der Regel durch eine Fusion in die SPAC und die neue Gesellschaft führt die Geschäfte der gekauften Firma mit Zugang auf den Kapitalmarkt fort.

SPACs stellen in den USA und im europäischen Ausland bereits eine valable Alternative zum Börsengang dar, da sie im Vergleich zu IPOs eine Zeitersparnis von rund einem Drittel und eine Kostenersparnis von bis zu 50% erlauben. Der schweizerische Kapitalmarkt geriet bisher jedoch ins Hintertreffen. Nun soll der SPAC-Boom auch in der Schweiz Einzug finden.

Da in der Schweiz lediglich Unternehmungen im Rechtskleid der Aktiengesellschaft an der Börse gehandelt werden können, unterliegt die schweizerische SPAC zwingend dem Aktienrecht. Dies ist mit dem Nachteil verbunden, dass im Falle einer erfolglosen Suche nach einer Zielgesellschaft oder dem Rücktritt eines grösseren Investors (Redemtion) die SPAC ihre Aktien nicht ohne weiteres zurückkaufen kann. Denn gemäss dem geltenden Aktienrecht kann eine Gesellschaft nicht mehr als 10% ihrer eigenen Aktien halten. Zudem wäre ein Rückkauf von Aktien mit einer Kapitalherabsetzung verbunden, weshalb die Generalversammlung das letzte Wort bei einer Redemtion hätte. Somit muss eine steuerrelevante (Teil-)Liquidation vorgenommen werden, wenn das Ziel der SPAC nicht erreicht werden kann oder ein Investor mit der geplanten Akquisition nicht einverstanden ist.

Um an der SIX Swiss Exchange kotiert zu werden, ist unter anderem heute noch in der Regel eine drei-jährige Existenz der Gesellschaft vorausgesetzt. Zwar kennt die SIX bereits Ausnahmen, diese beinhalten aber Veräusserungsverbote für Aktionäre, welche über 3% des Kapitals halten, während 12 Monaten. Dies könnte ein weiterer Hinderungsgrund für Investoren sein.

Das Anlagevehikel SPAC hat in der Schweiz noch einen langen Weg vor sich, wenn es mit den ausländischen varianten mithalten möchte. Tatsächlich wurde bis dato keine SPAC erfolgreich an der schweizerischen Börse kotiert. Die Nachteile im Bereich der Rückkaufmöglichkeiten, des Steuerrechts und der Kotierungregulatiorien überwiegen bislang. Mit der Einführung des Kapitalbands durch die Aktienrechtsrevision könnten gewisse Nachteile abgefedert werden, allerdings bedarf es weiterer Schritte des Gesetzgebers und der SIX, um die erfolgreiche Implementierung von SPACs in den schweizerischen Kapitalmarkt zu gewährleisten. Angesichts der Empfehlung der FINMA an die SIX, die Kotierungsregularien bezüglich SPACs zu überarbeiten, ist jedoch mit einer baldigen Einführung des Anlagevehikels zu rechnen.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

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