Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“
- Michael Kummer
- August 9, 2024
- Arbeitsrecht
- Fachbeitrag, Newsletter
Fokus
Künstliche Intelligenz wird zunehmend auch im Arbeitsalltag eingesetzt, sei es, um Texte mit ChatGPT zu erstellen, Abläufe zu optimieren oder die Leistungserbringung zu überwachen resp. zu steuern. Der Einsatz künstlicher Intelligenz betrifft einerseits den Bereich der Arbeitnehmenden, die sie zur Herstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen können.
Per 1. Januar 2024 traten die revidierten Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, SR 961.01) und die dazugehörige Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO, SR 961.011) in Kraft. Die Neuerungen führen zu einem stärker regulierten Versicherungsvermittlungsgeschäft und verbessern die Rechtstellung der VersicherungsnehmerInnen erheblich. Nachfolgend werden einige neue Regelungen zum besseren Schutz der VersicherungsnehmerInnen erläutert.
Dem Entscheidverfahren in Zivilstreitigkeiten hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch voranzugehen (Art. 197 ZPO). Ziel einer solchen Schlichtungsverhandlung ist zum einen die Entlastung der Gerichte, zum anderen soll den Parteien dadurch die Möglichkeit geboten werden, eine nachhaltige Lösung zu finden.