Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“
- Michael Kummer
- August 9, 2024
- Arbeitsrecht
- Fachbeitrag, Newsletter
Fokus
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Stockwerkeigentum (STWE) wirft vielfältige rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Beschlüsse und Beschlussmehrheiten. Da Dach und Fassade zu den gemeinschaftlichen Teilen eines Gebäudes gehören, kann über deren Nutzung ausschliesslich die Stockwerkeigentümerversammlung entscheiden. Für den Bau einer Photovoltaikanlage ist daher stets ein Beschluss dieser Versammlung erforderlich. Soll die Anlage zusätzlich im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen ZEV betrieben werden, bedarf es eines weiteren Beschlusses.
Gemäss Art. 337 Abs. 1 OR kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ein bestehendes Arbeitsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund auflösen. In der Praxis sind jedoch meist Arbeitnehmer von einer fristlosen Entlassung betroffen, weshalb der folgende Beitrag deren Perspektive in den Fokus stellt.
Als wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 1 OR wird gemäss Abs. 2 jeder Umstand subsumiert, der dazu führt, das dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird gemäss Art. 337 Abs. 3 OR vom zuständigen Gericht nach seinem Ermessen bestimmt, wobei keinesfalls die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung anerkannt werden darf.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz strengere Vorschriften gegen Fahrzeuglärm: Vermeidbare Geräusche wie Auspuffknallen, unnötiges Hochdrehen des Motors oder aggressives Beschleunigen sind ausdrücklich verboten und können mit Bussen bis CHF 10 000 geahndet werden. Auch die Ordnungsbussen wurden erhöht (z. B. CHF 80 für unnötiges Laufenlassen des Motors), während technische Anforderungen wie wirksame Schalldämpfer und ein Verbot lärmsteigernder Umbauten präzisiert wurden. Ziel ist mehr Rücksichtnahme im Strassenverkehr, besserer Gesundheits- und Umweltschutz sowie eine höhere Lebensqualität im öffentlichen Raum.
