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Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Das Schweizer Stimmvolk hat in den Abstimmungen vom Mai 2019 die Steuerreform und AHV-Finanzierung angenommen. Die neuen, angenommenen Bestimmungen sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Reform hat das Ziel, den Unternehmensstandort Schweiz zu fördern und auch in Zukunft zu sichern. Weiter fördert die Revision die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems für Unternehmen, indem es die internationale Konformität und Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Die neue Vorlage zur AHV trägt zudem dazu bei, dass die AHV umgehend benötigte Mehreinnahmen erlangt, damit auch zukünftig die Renten gesichert werden können.

Die Steuerreform kann in drei Teilgebieten erläutert werden. Erstens wurden eine Patentbox sowie ein Sonderabzug für Forschungs- und Entwicklungs- (F & E) Kosten eingeführt. Dabei werden Erträge aus Immaterialgütern steuerlich bevorteilt, was die Innovation und F & E in der Schweiz steigern soll. Die Patentbox sowie die detaillierten Berechnungsmechanismen sind in der Verordnung klar erläutert und stimmen mit OECD-Standards überein. Die Umsetzung erfolgt auf kantonaler Ebene. Zweitens wurde ein Abzug für Eigenfinanzierung im Kanton Zürich eingeführt. Diese Regelung trifft nur auf den Kanton Zürich zu, da nur dieser die Voraussetzung, die das Parlament gesetzt hat, erfüllt. Das genannte Instrument soll eine übermässige Verschuldung von Unternehmen verhindern.

Im letzten Teilgebiet vermischen sich etliche weitere steuerpolitische Massnahmen. Dazu gehören unter anderem eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung um 70% auf Bundesebene und mindestens 50% auf kantonaler oder kommunaler Ebene, eine Entlastungsbegrenzung von 70% sämtlicher neuer Massnahmen auf kantonaler Ebene und die Einführung einer Proportionalitätsregel beim Kapitaleinlageprinzip. Diese Regelung betrifft jedoch nur Gesellschaften mit Kotierung an der Schweizer Börse. 

Die neue Vorlage zur AHV soll dafür sorgen, dass bereits in diesem Jahr rund 2 Milliarden Schweizer Franken mehr der AHV zufliessen. Die Mehreinnahmen werden zu unterschiedlichen Anteilen vom Bund, von Unternehmen sowie den Versicherten getragen. Ebenfalls kam es zu einer Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 %, was zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

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