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Compliance

Geldwäscherei, Datenschutz

Das Einhalten sowie die Konformität mit den geltenden Rechtsnormen stellen eine grosse Herausforderung der heutigen Zeit dar. Die Folgen von Non-Compliance können verheerend sein und in existentiellen Schadenersatzforderungen münden. Wir unterstützten unsere Klienten aufsichtsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und stets auf dem neuesten Stand der (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen zu sein.

Wir beraten und vertreten unsere national und international ausgerichteten Klienten schwerpunktmässig in den folgenden Compliance-Bereichen:

  • Geldwäscherei-Compliance
  • Antikorruptions-Compliance
  • Wettbewerbs-Compliance

Ihre Experten

Michael Kummer

Senior Partner

Sven Pschorn

Junior Associate

Fokus

Geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) – Einführung zwei neuer Bewilligungskategorien

Die geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), deren Inkrafttreten im Jahr 2027 erwartet wird, sieht vor, dass zwei neue Bewilligungskategorien für Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute eingeführt werden. Diese bestehen in den Kryptokrediten, welche mittels neuer Anlageklassen die Entwicklung und Harmonisierung von Tokenisierungsstandards ermöglichen, sowie Krypto-Derivaten. Im Rahmen der Revision sollen auch weitere finanzmarktrechtliche Gesetze – namentlich das FIDLEG, das GwG, das FINMAG sowie das FinfraG – angepasst werden.

Revidierte Geldwäschereigesetzgebung – Auswirkungen auf Immobilienmakler

Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Teilrevision des Geldwäschereigesetzes erweitert die Schweiz den Anwendungsbereich der geldwäschereirechtlichen Vorschriften. Neu können auch bestimmte berufsmässig erbrachte Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften unter das Gesetz fallen.
Davon betroffen sein können insbesondere Immobilienmakler und Berater, die bei Grundstücktransaktionen mitwirken.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Was das EU-Omnibus-Paket für Schweizer KMU bedeutet

Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union das sogenannte Omnibus-I-Paket formell verabschiedet. Damit vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur in der Nachhaltigkeitsberichterstattung; mit Folgen über die EU-Grenzen hinaus. Im Kern geht es um die Pflicht von Unternehmen, jährlich über ihre Auswirkungen und Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales sowie Unternehmensführung zu berichten – kurz ESG-Berichterstattung. Für Schweizer KMU stellen sich nun konkrete Fragen: Was gilt bereits heute in der Schweiz? Was hatte der Bund geplant? Und was ändert sich jetzt effektiv?