Stach Rechtsanwälte Logo

Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit

Art. 964j Obligationenrecht (OR) hat im Zuge der Aktienrechtsrevision eine neue Grundlage für nichtfinanzielle Berichterstattung geschaffen. Die Pflicht zur erstmaligen Erstellung eines solchen Berichts bezieht sich auf das (aktuell laufende) Geschäftsjahr 2023 und ist an der Generalversammlung 2024 vorzulegen. Betroffen sind Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz, die in der Überführung oder Bearbeitung von definierten «Konfliktmineralien» tätig sind, oder dessen Produkte oder Dienstleistungen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit zulassen.

Die Sorgfaltspflichten bestehen im Aufbau und insbesondere auch der Implementierung einer adäquaten Compliance Organisation. Dies bezeichnet der Gesetzgeber als «Managementsystem», in welchem die Lieferkettenpolitik definiert wird und ein System zur Rückverfolgung der Lieferkette festgelegt wird. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss anders als die Berichterstattung durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen geprüft werden.

Grosse Unternehmen, die unter der Aufsicht der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) stehen, sind nunmehr verpflichtet, in Zukunft einen jährlichen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bezüglich Konfliktmineralien und Kinderarbeit zu erstellen. Dieser Bericht muss sowohl vom höchsten Führungsgremium als auch von der Instanz, die für die Genehmigung der Jahresrechnung verantwortlich ist, zur Genehmigung vorgelegt werden. Zudem ist vorgesehen, dass der Bericht in elektronischer Form veröffentlicht werden soll. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass eine unabhängige Überprüfung des Berichts durchgeführt wird. Bei Nichteinhaltung drohen den betroffenen Unternehmen aber Bussgelder.

Michael Kummer
Michael Kummer 
Senior Partner 

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

Fokus

Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“

Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz

Klagebewilligung der Widerklage im Schlichtungsverfahren

Alle Fokusbeiträge