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Geoblocking Verbot in der Schweiz

In der Frühlingssession 2021 hat das Schweizer Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» angenommen. Die damit verbundene Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat zur Folge, dass Geoblocking in der Schweiz zukünftig verboten sein wird. Für Unternehmen bedeutet dies neue, erweiterte Verhaltenspflichten und allenfalls zusätzliche Rechtsrisiken aufgrund von Zivilklagen.

Geoblocking bezeichnet eine regionale Sperrung oder Blockierung von Internetinhalten durch den Anbieter oder den Betreiber eines Onlinedienstes. Somit kann IP-Adressen, die von einem bestimmten Land stammen, der Zugang zu bestimmten Websites blockiert werden. Im Gegensatz zu den EU-Bürgern sind Schweizer Konsumenten vor einer sogenannten Geo-Diskriminierung bisher nicht geschützt. So ist es oft der Fall, dass es für einen Schweizer Konsumenten nicht möglich ist, ein Produkt von einer ausländischen Website zu ausländischen Preisen zu beziehen. Meist wird der Konsument auf die Schweizer Website umgeleitet, auf welcher dann auch erhöhte Preise für die gleichen Produkte verlangt werden. Damit konnte der Anbieter bisher die Kaufkraft von Schweizer Kunden direkt abschöpfen.

Zukünftig soll mit der Revision des UWG eine Diskriminierung von Schweizer Konsumenten anhand von Geoblocking verhindert werden. Dies hat für Unternehmen bzw. die Betreiber von Websites, welche weiterhin vom Geoblocking Gebrauch machen, zur Folge, dass sie auf dem Zivilweg zur Rechenschaft gezogen werden können. Demnach hat die Revision zum Ziel, dass die Schweizer Konsumenten genau gleichbehandelt werden wie die ausländischen. Hingegen hat das Parlament auf eine direkte Lieferpflicht in die Schweiz verzichtet. So haben die Unternehmen noch immer eine Möglichkeit, die Kaufkraft von Schweizer Kunden zu einem gewissen Ausmass abzuschöpfen.

Ausnahmen vom Geoblocking Verbot sind im Bereich von nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Dienstleistungen im Finanzbereich und im öffentlichen Verkehr, Glücksspiele, private Sicherheitsdienste sowie soziale Dienstleistungen und audiovisuelle Dienstleistungen vorgesehen.

Die Revision sollte voraussichtlich bis Ende Jahr in Kraft treten.Den Unternehmen wird im Hinblick auf die Revision empfohlen, ihr Onlineangebot auf eine allfällige Geodiskriminierung hin zu überprüfen, um sich nicht dem Risiko von Zivilverfahren auszusetzen.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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