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Das neue DLT-Handelssystem

Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. Juni 2021 das neue Gesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz) per 1. August 2021 in Kraft gesetzt. Zudem ist am 1. August 2021 auch die dazugehörige Mantelverordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz und die Mantelverordnung sorgen für verschiedene Verbesserungen des gesetzlichen Rahmens im Bereich der Nutzung von dezentralen Technologien wie der Blockchain. Dazu gehören auch das neu eingeführte Registerwertrecht und das DLT-Handelssystem.

Die wichtigste Änderung stellt die Einführung des neuen DLT-Handelssystems dar. Dies ist im Grunde genommen eine neue Form einer Lizenz für Handelsplätze. Die Anforderungen für den Erhalt dieser Lizenz sind an die Anforderungen an Finanzmarktinfrastrukturen angelehnt. Dazu gehören Anforderungen an die Organisation, Gewährspersonen, Geschäftskontinuität usw. Zudem gelten für DLT-Handelsysteme dieselben Anforderungen wie für gewöhnliche Handelsplätze. Sollte ein DLT-Handelssystem auch die Dienstleistungen eines Zentralverwahrers wahrnehmen, gelten auch die Anforderungen, die für Zentralverwahrer bestehen.

Das neue DLT-Handelssystem ermöglicht, im Vergleich zu den bisherigen Handelssystemen den Handel mit DLT-Effekten und den Handel mit sonstigen digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen. Wie angetönt wird es auch möglich sein, DLT-Effekten zu verwahren und mit diesen abzurechnen und Geschäfte abzuwickeln. Zudem ermöglicht das neue DLT-Handelssystem auch die Zulassung von Retailkunden als Teilnehmer. Anhand des neuen Lizenztyps, können mehr Teilnehmer angebunden werden. Dies kann auch dazu führen, dass DLT-Effekten nicht mehr nur ausschliesslich über die Bank, sondern vom Kunden selbst gehandelt werden. Diese neuen Tätigkeiten führen zu einem grossen Vorteil der Schweiz gegenüber anderen Ländern. Da der Handel sowie die Verwahrung von DLT-Effekten über eine Blockchain in der Schweiz nun einen klaren gesetzlichen Rahmen aufweisen, führt dies zu einer regulierten Anpassung an den technologischen Wandel. Damit kann die Schweiz als innovativer Vorreiter den Handelsplatz stärken und zukunftsorientierte Unternehmen in der Fin-Tech Branche anziehen.

Michael Kummer
Michael Kummer
Senior Partner

kummer@stach.ch
+41 (0)71 278 78 28

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