Ramon Bühler
Partner | Dr. iur. HSG | Rechtsanwalt, Notar
Profil
Tätigkeitsgebiete
Ramon Bühler ist beratend und prozessierend vor staatlichen Gerichten sowie vor (internationalen) Schiedsgerichten tätig; vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Vertrags-, Bank- und Kapitalmarktrecht, FinTech / Blockchain / Initial Coin Offerings (ICO) / Token Generating Events (TGE), Mergers & Acquisitions, Corporate Governance, Arbeits- und Erbrecht. Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Ausbildung
- Dr. iur. HSG, Universität St.Gallen (2019), zum Thema «Kapitalerhöhung aus Eigenkapital nach Art. 652d OR»
- Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (2015)
- M.A. HSG in Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften, Universität St.Gallen (2013)
- B.A. HSG in Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften, Universität St.Gallen (2011)
Berufserfahrung
- Rechtsanwalt bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2015)
- Substitut bei Stach Rechtsanwälte AG (2013 – 2014)
- Assistent bei Prof. Dr. Robert Waldburger, Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität St.Gallen (2011 – 2013)
- Bank CA St.Gallen (heute Acrevis Bank) (2009)
Kompetenzen
Kontakt
Fokus
Alles rund um den Aktionärsbindungsvertrag (ABV)
Die einzige vom Gesetzgeber vorgesehene Pflicht des Aktionärs besteht in der Bezahlung des Ausgabebetrags der von ihm gezeichneten Aktien. Weder durch Gesetz noch durch die Statuten dürfen einem Aktionär weitere Leistungspflichten auferlegt werden. Um wichtige Aktionäre dennoch an die Gesellschaft zu binden und unerwünschte Aktienverkäufe zu vermeiden, werden in der Praxis häufig ABV abgeschlossen.
Sperrfristen und missbräuchliche Kündigung – In diesen Fällen darf der Arbeitgeber nicht kündigen
Aus bestimmten Gründen darf einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist zwar gültig, aber der Entlassene hat Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Eine Kündigung während einer laufenden Sperrfrist hingegen ist sogar ungültig.
Probezeit – Was ist legal?
Die meisten Arbeitsverhältnisse beginnen mit einer Probezeit. In dieser soll festgestellt werden, ob der neue Arbeitnehmer zum Unternehmen passt und umgekehrt. Eine Probezeit wird heute bei einem neuen Arbeitsverhältnis standardmässig vereinbart. Die Probezeit dient sowohl für die Arbeitgeberin wie auch den Arbeitnehmer dem gegenseitigen Kennenlernen. Falls die Beziehung nicht funktioniert, soll das Arbeitsverhältnis ohne grosse Umstände beendet werden können.