Stach Rechtsanwälte Logo

Patrick Stach

Senior Partner | Dr. iur. HSG | Rechtsanwalt, Notar

Patrick Stach

Profil

Patrick Stach studierte Rechtswissenschaften an der Universität St.Gallen, schloss sein Studium im Jahr 1987 ab und erwarb 1989 das st.gallische Anwaltspatent. Im Jahr 1991 promovierte er zum Dr. iur. HSG.

Er ist Mitglied von Verwaltungs- und Stiftungsräten mehrerer national und international tätiger Unternehmen, Mitglied des Management Committees der Euro-American Lawyers Group und ehemaliges Universitätsratsmitglied der Universität St.Gallen (oberstes Organ der Universität St.Gallen), wo er u.a. zuständig für das Schweizerische Institut für Klein- und Mittelunternehmen und das Center for Family Business war. Ausserdem war er bis 2018 mehrere Jahre Verwaltungsrat der Bank ODDO BHF (Schweiz) AG.

Dr. Stach ist Verfasser von Publikationen zu rechtlich-relevanten Themen in renommierten Zeitschriften, so u.a. in der Ärztezeitung und in der Finanz- und Wirtschaft. Weiter ist er Autor im Kommentar zum schweizerischen Obligationenrecht (Art. 707 bis Art. 715a OR). Zudem hält er regelmässig Vorträge zu aktuellen firmen-, familien- und erbrechtlichen Fragen.

Tätigkeitsgebiete

Patrick Stach ist beratend und prozessierend vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht tätig. Er verfügt ebenfalls über die Bewilligung zur Prozessführung vor den Gerichten des Fürstentums Liechtenstein. Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor und führt Willensvollstreckermandate durch.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch

Ausbildung

  • Dr. iur. HSG, Universität St.Gallen (1991)
  • Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (1989)
  • lic. iur. HSG, Universität St.Gallen (1987)

Weitere Tätigkeiten

  • Euro-American Lawyers Group (EALG, Vorstand)
  • Doctoral Alumni Club (DAC) HSG (Vorstand)
  • Club 2000 – Gönnervereinigung TSV St.Otmar Handball-Herren
  • Universitätsratsmitglied der Universität St.Gallen (2014-2020)
  • Verwaltungsratsmitglied der Bank ODDO BHF (Schweiz) AG (2013-2018)

Vorträge

  • Vortrag über Netzwerken (März 2026, Rotary-Club-Rheintal)

  • Vortrag über Stolpersteine bei Gründungen und danach (September 2023, Startup@HSG)

  • Vortrag über den Datenschutz (Juni 2023, Ärzteverein)

  • Vortrag über den medikolegalen Aspekt (September 2016, Symposium)

  • Vortrag über die juristischen Stolperfallen für Ärzte (März 2016, Ärzteverein)

  • Plädieren vor Gericht aus der Perspektive des Rechtsanwalts (20. November 2015, Universität St. Gallen)

  • Domizil Schweiz – Standortvorteile für Firmen und Privatpersonen (18. Oktober 2007, Schloss Freudenfels)

  • Vortrag über das neue Produkthaftpflichtgesetz (11. April 1996, Schweizerischer Marketing-Club)

  • Die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats nach öffentlichem Recht

  • Nachfolgeplanung und Nachfolgeregelung

  • Das Bauhandwerkerpfandrecht

  • Testament und Willensvollstrecker: Der Manager des Erblassers?

  • Rechtsformen juristischer Personen in der Schweiz & Grundeigentumserwerb durch Ausländer

  • Die Haftung des Lehrers

Mitgliedschaften

  • Schweizerischer Juristenverein
  • Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell (IHK)
  • Wirtschaft Region St.Gallen (wisg)
  • Gewerbeverband der Stadt St.Gallen
  • HSG Alumni
  • HSG Law Alumni
  • Club Baur au Lac Zürich

Kompetenzen

Kontakt

Fokus

Reservationsvereinbarung beim Grundstückkauf

Wer sich ernsthaft für ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung interessiert, wird in der Praxis häufig aufgefordert, eine sogenannte Reservationsvereinbarung zu unterzeichnen und bereits eine Anzahlung an den Kaufpreis oder Reservationszahlung zu leisten. Damit soll dem Käufer das Objekt vorläufig gesichert werden, bis der eigentliche Kaufvertrag abgeschlossen werden kann. Solche Reservationsvereinbarungen werden regelmässig lediglich in einfacher Schriftform abgeschlossen, oft aus Kostengründen. Kommt es später nicht zum Abschluss des Hauptvertrags, stellt sich die Frage, ob die Reservationsvereinbarung überhaupt gültig zustande gekommen ist und was mit einer bereits geleisteten Anzahlung sowie einer allenfalls vereinbarten Konventionalstrafe geschieht.

Homeoffice – Arbeitsrechtliche Ausgestaltung und Herausforderungen

Auch mehrere Jahre nach der COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Während viele Arbeitnehmer die Möglichkeit schätzen, ihre beruflichen Verpflichtungen flexibler mit ihrem Privatleben zu vereinbaren, bevorzugen zahlreiche Arbeitgeber wieder eine stärkere Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz. Sie begründen dies insbesondere mit einer einfacheren Mitarbeiterführung, einer effizienteren Kommunikation sowie einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der Teams. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage zunehmend an Bedeutung, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dieser Arbeitsform treffen.

Die Tücken der Gewährleistung im Leasingvertrag

Das Leasing von Autos ist in der Schweiz weit verbreitet. Dabei ist die typische Form das sog. indirekte Leasing, bei dem ein Dreiparteienverhältnis besteht: Der Kunde (Leasingnehmer) sucht sich beim Verkäufer (Lieferant) ein Fahrzeug aus und handelt einen Kaufpreis aus. Daraufhin stellt er einen Antrag an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber), das Fahrzeug in seinem Auftrag zu erwerben und dieses ihm zum Gebrauch zu überlassen. Das Leasingobjekt verbleibt somit während der Leasingdauer im Eigentum des Leasinggebers. Nach Ablauf der Vertragsdauer hat der Leasingnehmer das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückzugeben.