Patrick Stach
Senior Partner | Dr. iur. HSG | Rechtsanwalt, Notar
Profil
Patrick Stach studierte Rechtswissenschaften an der Universität St.Gallen, schloss sein Studium im Jahr 1987 ab und erwarb 1989 das st.gallische Anwaltspatent. Im Jahr 1991 promovierte er zum Dr. iur. HSG.
Er ist Mitglied von Verwaltungs- und Stiftungsräten mehrerer national und international tätiger Unternehmen, Mitglied des Management Committees der Euro-American Lawyers Group und ehemaliges Universitätsratsmitglied der Universität St.Gallen (oberstes Organ der Universität St.Gallen), wo er u.a. zuständig für das Schweizerische Institut für Klein- und Mittelunternehmen und das Center for Family Business war. Ausserdem war er bis 2018 mehrere Jahre Verwaltungsrat der Bank ODDO BHF (Schweiz) AG.
Dr. Stach ist Verfasser von Publikationen zu rechtlich-relevanten Themen in renommierten Zeitschriften, so u.a. in der Ärztezeitung und in der Finanz- und Wirtschaft. Weiter ist er Autor im Kommentar zum schweizerischen Obligationenrecht (Art. 707 bis Art. 715a OR). Zudem hält er regelmässig Vorträge zu aktuellen firmen-, familien- und erbrechtlichen Fragen.
Tätigkeitsgebiete
Patrick Stach ist beratend und prozessierend vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht tätig. Er verfügt ebenfalls über die Bewilligung zur Prozessführung vor den Gerichten des Fürstentums Liechtenstein. Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor und führt Willensvollstreckermandate durch.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Ausbildung
- Dr. iur. HSG, Universität St.Gallen (1991)
- Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (1989)
- lic. iur. HSG, Universität St.Gallen (1987)
Weitere Tätigkeiten
- Euro-American Lawyers Group (EALG, Vorstand)
- Doctoral Alumni Club (DAC) HSG (Vorstand)
- Club 2000 – Gönnervereinigung TSV St.Otmar Handball-Herren
- Universitätsratsmitglied der Universität St.Gallen (2014-2020)
- Verwaltungsratsmitglied der Bank ODDO BHF (Schweiz) AG (2013-2018)
Vorträge
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Vortrag über Netzwerken (März 2026, Rotary-Club-Rheintal)
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Vortrag über Stolpersteine bei Gründungen und danach (September 2023, Startup@HSG)
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Vortrag über den Datenschutz (Juni 2023, Ärzteverein)
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Vortrag über den medikolegalen Aspekt (September 2016, Symposium)
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Vortrag über die juristischen Stolperfallen für Ärzte (März 2016, Ärzteverein)
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Plädieren vor Gericht aus der Perspektive des Rechtsanwalts (20. November 2015, Universität St. Gallen)
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Domizil Schweiz – Standortvorteile für Firmen und Privatpersonen (18. Oktober 2007, Schloss Freudenfels)
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Vortrag über das neue Produkthaftpflichtgesetz (11. April 1996, Schweizerischer Marketing-Club)
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Die Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats nach öffentlichem Recht
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Nachfolgeplanung und Nachfolgeregelung
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Das Bauhandwerkerpfandrecht
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Testament und Willensvollstrecker: Der Manager des Erblassers?
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Rechtsformen juristischer Personen in der Schweiz & Grundeigentumserwerb durch Ausländer
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Die Haftung des Lehrers
Mitgliedschaften
- Schweizerischer Juristenverein
- Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell (IHK)
- Wirtschaft Region St.Gallen (wisg)
- Gewerbeverband der Stadt St.Gallen
- HSG Alumni
- HSG Law Alumni
- Club Baur au Lac Zürich
Kompetenzen
Kontakt
Fokus
Geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) – Einführung zwei neuer Bewilligungskategorien
Die geplante Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), deren Inkrafttreten im Jahr 2027 erwartet wird, sieht vor, dass zwei neue Bewilligungskategorien für Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute eingeführt werden. Diese bestehen in den Kryptokrediten, welche mittels neuer Anlageklassen die Entwicklung und Harmonisierung von Tokenisierungsstandards ermöglichen, sowie Krypto-Derivaten. Im Rahmen der Revision sollen auch weitere finanzmarktrechtliche Gesetze – namentlich das FIDLEG, das GwG, das FINMAG sowie das FinfraG – angepasst werden.
Wer Absenzen früh klärt, senkt Kosten und schafft Vertrauen
Steigende Gesundheitskosten sind nicht nur ein Prämienproblem, sondern auch ein Führungs- und Prozessproblem in den Unternehmen. Der Beitrag zeigt auf, weshalb krankheitsbedingte Absenzen früh, strukturiert und rechtssicher gesteuert werden müssen und warum ein durchdachtes Tag-1-Modell mit Telemedizin für Arbeitgeber, Versicherer, Ärzte und Arbeitnehmer gleichermassen Vorteile bringt.
Zusammenspiel von Ausgleichung und Herabsetzung bei unentgeltlichen lebzeitigen Zuwendungen
Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Erbrechtsrevision wurde das Pflichtteilsrecht teilweise erheblich eingeschränkt oder aufgehoben. Zentral ist dabei, dass die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile weder durch Testament, Ehe- oder Erbvertrag oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers verletzt werden. Geschieht dies dennoch, so kann der betroffene Pflichtteilserbe eine Ausgleichung oder eine Herabsetzung geltend machen oder den ihm zustehenden Pflichtteil im Streitfall auch einklagen.