Michael Kummer
Senior Partner | lic. iur. HSG, LL.M., M.B.L.-HSG | Rechtsanwalt, Notar
Profil
Michael Kummer studierte Rechtswissenschaften an der Universität St.Gallen und schloss sein Studium Anfang 2005 ab. Bereits während seines Studiums war er Mitgründer eines Jungunternehmens mit Kernkompetenzen in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen. Im Jahr 2007 erwarb er das st.gallische Anwaltspatent.
Seit 2009 ist er Mentor an der Universität St.Gallen und seit Januar 2011 Dozent an der GET Kaderschule in Winterthur (Arbeitsrecht, Kommunikationsrecht).
Im November 2011 hat er seinen Master of European and International Business Law an der Universität St.Gallen (M.B.L.-HSG) und im September 2014 seinen Master in Internationalem Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich mit der Vertiefung Banking & Finance Law (LL.M.) abgeschlossen. Er ist als Gastreferent im Executive MBA Programm „Business Law for International Managers“ der Universität St.Gallen (HSG) tätig.
Tätigkeitsgebiete
Michael Kummer ist beratend und prozessierend vor staatlichen Gerichten sowie vor (internationalen) Schiedsgerichten tätig, vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Vertrags-, Bank- und Kapitalmarktrecht, FinTech / Blockchain / Initial Coin Offerings (ICO) / Token Generating Events (TGE), Mergers & Acquisitions, Corporate Governance, Arbeits-, Bau- und Erbrecht.
Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor und führt Willensvollstreckermandate durch.
Er ist Verwaltungsratsmitglied bei verschiedenen Gesellschaften.
Er ist seit März 2015 von der SIX Exchange Regulation aufgrund seiner Sachkunde und Erfahrung als sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereich Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Michael Kummer nimmt auch Schiedsrichtermandate im Rahmen von Schiedsverfahren wahr. Im September 2016 wurde er auf die Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) aufgenommen.auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Ausbildung
- LL.M. (Internationales Wirtschaftsrecht), Universität Zürich (2014)
- M.B.L-HSG (European and International Business Law), Universität St.Gallen (2011)
- Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (2007)
- lic. iur. HSG, Universität St.Gallen (2005)
Berufserfahrung
- Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2018)
- Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2013)
- Dozent an der GET Kaderschule, Winterthur (seit 2011)
- Rechtsanwalt bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2007)
- Gründer und Geschäftsführer eines Start-ups in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen (2001-2007)
Weitere Tätigkeiten
- Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) (seit 2016)
- von der SIX Exchange Regulation anerkannter sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen (seit 2015)
- Ostlink, studentischer Verein an der Universität St.Gallen (Beirat) (seit 2016)
Mitgliedschaften
- Schweizerischer Anwaltsverband
- St.Gallischer Anwaltsverband
- Schweizerischer Juristenverein
- Verein St.Galler Juristinnen und Juristen
- Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell
- Pioneer’s Club 1879
- Euro-American Lawyers Group (EALG)
- Hayek Club Zürich
- HSG Alumni
- HSG Law Alumni
- ATILA Association of Turicum International Business Law Alumni
- Club 2000 – Gönnervereinigung TSV St. Otmar
Kompetenzen
Kontakt
Fokus
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz: Ein Vergleich zwischen IPRG und LugÜ
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz ist von der Herkunft des Urteils abhängig und richtet sich entweder nach dem Lugano-Übereinkommen (LugÜ) oder dem Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG). Während das LugÜ für Urteile aus EU-Staaten, Norwegen und Island ein vereinfachtes Verfahren ohne Exequatur vorsieht, gelten beim IPRG für Drittstaaten strengere Voraussetzungen, etwa hinsichtlich Zuständigkeit und rechtlichem Gehör. Beide Regelwerke dienen der Rechtssicherheit im internationalen Rechtsverkehr, unterscheiden sich jedoch wesentlich in der Praxis. Eine sorgfältige Prüfung des anwendbaren Rechtsrahmens ist deshalb unerlässlich.
Regulierungsansatz für künstliche Intelligenz in der Schweiz
Die Schweiz verfolgt einen eigenständigen Regulierungsansatz für künstliche Intelligenz, der Innovation fördert und gleichzeitig Grundrechte schützt. Im Februar 2025 hat der Bundesrat entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und diese durch gezielte Gesetzesanpassungen in Bereichen wie Datenschutz und Transparenz zu ergänzen. Anstelle einer umfassenden Regulierung setzt die Schweiz auf eine Kombination aus verbindlichen und freiwilligen Instrumenten. Ziel ist es, internationale Anschlussfähigkeit – insbesondere gegenüber der EU – zu gewährleisten und zugleich rechtliche Klarheit sowie Handlungsspielraum für heimische Akteure zu schaffen. Unternehmen und Institutionen sind gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Entwicklungen auseinanderzusetzen, um ihre KI-Systeme rechtskonform und verantwortungsvoll einsetzen zu können.
Neuer Bundesgerichtsentscheid zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung
In einem Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung bei überschuldeten Gesellschaften revidiert. Es hielt fest, dass auch bei fehlendem Reinvermögen pflichtwidrige Vermögensabflüsse eine Schädigung darstellen können. Im konkreten Fall hatte der Alleinaktionär und Verwaltungsrat einer überschuldeten AG private Luxusausgaben über die Gesellschaft abgerechnet. Trotz Einpersonen-AG verwarf das Bundesgericht das Argument der straflosen Selbstschädigung und qualifizierte das Verhalten als (versuchte) qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung.