Michael Kummer
Senior Partner | lic. iur. HSG, LL.M., M.B.L.-HSG | Rechtsanwalt, Notar
Profil
Michael Kummer studierte Rechtswissenschaften an der Universität St.Gallen und schloss sein Studium Anfang 2005 ab. Bereits während seines Studiums war er Mitgründer eines Jungunternehmens mit Kernkompetenzen in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen. Im Jahr 2007 erwarb er das st.gallische Anwaltspatent.
Seit 2009 ist er Mentor an der Universität St.Gallen und seit Januar 2011 Dozent an der GET Kaderschule in Winterthur (Arbeitsrecht, Kommunikationsrecht).
Im November 2011 hat er seinen Master of European and International Business Law an der Universität St.Gallen (M.B.L.-HSG) und im September 2014 seinen Master in Internationalem Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich mit der Vertiefung Banking & Finance Law (LL.M.) abgeschlossen. Er ist als Gastreferent im Executive MBA Programm „Business Law for International Managers“ der Universität St.Gallen (HSG) tätig.
Tätigkeitsgebiete
Michael Kummer ist beratend und prozessierend vor staatlichen Gerichten sowie vor (internationalen) Schiedsgerichten tätig, vorwiegend in den Fachgebieten Gesellschafts-, Handels-, Vertrags-, Bank- und Kapitalmarktrecht, FinTech / Blockchain / Initial Coin Offerings (ICO) / Token Generating Events (TGE), Mergers & Acquisitions, Corporate Governance, Arbeits-, Bau- und Erbrecht.
Er nimmt als Notar auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen vor und führt Willensvollstreckermandate durch.
Er ist Verwaltungsratsmitglied bei verschiedenen Gesellschaften.
Er ist seit März 2015 von der SIX Exchange Regulation aufgrund seiner Sachkunde und Erfahrung als sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereich Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Michael Kummer nimmt auch Schiedsrichtermandate im Rahmen von Schiedsverfahren wahr. Im September 2016 wurde er auf die Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) aufgenommen.auf dem Gebiet des Kantons St.Gallen Beurkundungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Ausbildung
- LL.M. (Internationales Wirtschaftsrecht), Universität Zürich (2014)
- M.B.L-HSG (European and International Business Law), Universität St.Gallen (2011)
- Zulassung als Rechtsanwalt und Notar (2007)
- lic. iur. HSG, Universität St.Gallen (2005)
Berufserfahrung
- Senior Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2018)
- Partner bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2013)
- Dozent an der GET Kaderschule, Winterthur (seit 2011)
- Rechtsanwalt bei Stach Rechtsanwälte AG (seit 2007)
- Gründer und Geschäftsführer eines Start-ups in den Bereichen Business Intelligence, e-Commerce und Internet-Applikationen (2001-2007)
Weitere Tätigkeiten
- Schiedsrichter auf der Schiedsrichterliste der St.Galler Schiedsordnung (www.sgso.ch) (seit 2016)
- von der SIX Exchange Regulation anerkannter sachkundiger Vertreter nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheinen), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen (seit 2015)
- Ostlink, studentischer Verein an der Universität St.Gallen (Beirat) (seit 2016)
Mitgliedschaften
- Schweizerischer Anwaltsverband
- St.Gallischer Anwaltsverband
- Schweizerischer Juristenverein
- Verein St.Galler Juristinnen und Juristen
- Industrie- und Handelskammer St.Gallen Appenzell
- Pioneer’s Club St.Gallen
- Efficiency Club Zürich
- Euro-American Lawyers Group (EALG)
- Hayek Club Zürich
- HSG Alumni
- HSG Law Alumni
- ATILA Association of Turicum International Business Law Alumni
- Club 2000 – Gönnervereinigung TSV St. Otmar
Kompetenzen
Kontakt
Fokus
Seminar von RA Michael Kummer zum Thema „Rechtssicherer Umgang mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsalltag“
Künstliche Intelligenz wird zunehmend auch im Arbeitsalltag eingesetzt, sei es, um Texte mit ChatGPT zu erstellen, Abläufe zu optimieren oder die Leistungserbringung zu überwachen resp. zu steuern. Der Einsatz künstlicher Intelligenz betrifft einerseits den Bereich der Arbeitnehmenden, die sie zur Herstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen können.
Revidiertes Versicherungsaufsichtsgesetz
Per 1. Januar 2024 traten die revidierten Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG, SR 961.01) und die dazugehörige Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO, SR 961.011) in Kraft. Die Neuerungen führen zu einem stärker regulierten Versicherungsvermittlungsgeschäft und verbessern die Rechtstellung der VersicherungsnehmerInnen erheblich. Nachfolgend werden einige neue Regelungen zum besseren Schutz der VersicherungsnehmerInnen erläutert.
Klagebewilligung der Widerklage im Schlichtungsverfahren
Dem Entscheidverfahren in Zivilstreitigkeiten hat grundsätzlich ein Schlichtungsversuch voranzugehen (Art. 197 ZPO). Ziel einer solchen Schlichtungsverhandlung ist zum einen die Entlastung der Gerichte, zum anderen soll den Parteien dadurch die Möglichkeit geboten werden, eine nachhaltige Lösung zu finden.